Zuletzt aktualisiert: 09. November 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ceridwen Solutions UG (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erkennen Sie diese AGB als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung und IT-Beratung. Der genaue Leistungsumfang wird individuell in Angeboten und Verträgen festgelegt. Alle Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den aktuellen Standards der Branche erbracht. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Unterauftragnehmer einzusetzen.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt. Die Mitwirkungspflichten werden im jeweiligen Vertrag konkretisiert. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.